AVGS Gutschein

Die Abkürzung „AVGS“ steht für „Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein“. Dieser kann auf Antrag von Ihrer Agentur für Arbeit ausgestellt werden.

100% Förderung.
Mit AVGS Gutschein.


So kommen Sie einfach und unkompliziert in vier Schritten zu Ihrem Gutschein und Ihrem individuellen Coaching-Projekt:

1.

Vorgespräch mit dem Coach

2.

Beantragung des AVGS (Gutschein) bei der Agentur für Arbeit

3.

Übergabe des Gutscheins an den Coach

4.

Teilnahme an der Maßnahme

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr persönliches Einzel-Coaching nicht selbst bezahlen zu müssen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines AVGS. Nach Erhalt des Gutscheins haben Sie als Kunde die freie Coach-Wahl. Wir als erfahrene Coaching-Experten stehen Ihnen in Karlsruhe sowie weiteren Standorten in Deutschland gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten sprechen. Meine Erst-Beratung ist für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei.

Weitere Informationen zu den förderungsfähigen Coaching-Maßnahmen Bewerber-Coaching und Gründer-Coaching finden Sie auf den Seiten Ihrer Agentur für Arbeit.

„Martin Feiert Coaching“, Inh. Martin Feiert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

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